MMag. Daniel Weigl

Rahmenbedingungen

Häufige Fragen

Ich kann Ihnen nur persönlich eine Einschätzung für Ihr Anliegen geben. Es ist eine schwierige Frage, weil die Antwort von so vielen Faktoren abhängt! In den meisten Fällen werden jedoch ca. 20-50 Einheiten eine realistische Erwartung darstellen. Allgemein gilt, dass die Psychotherapie umso schneller sein wird, je mehr Sie in und zwischen den Einheiten mitarbeiten, je kürzer ihre Probleme erst bestehen und je weniger Lebensbereiche von diesen betroffen sind.

Wie lange auch individuell nötig ist – Psychotherapie soll immer auf einen Abschluss hinarbeiten. Es handelt sich um ein gemeinsames Arbeiten an Zielen um die PatientInnen wieder in die Lage zu versetzen und ihnen das Selbstvertrauen zu geben, eigenständig ihr Leben zu bewältigen.

Eine Psychotherapie ist dann sinnvoll, wenn Sie Problemen gegenüberstehen, die Sie und Ihre Unterstützungsmöglichkeiten überfordern. Das können Sie auf unterschiedliche Weise merken:

  • Antrieb: Sie haben keine Energie oder verspüren ständige Unruhe.
  • Handeln: Sie tun Dinge, die Ihnen schaden (Aggression, Sucht) oder tun Dinge nicht, die Ihnen guttun würden (Menschen ansprechen, etwas unternehmen, lernen, Arbeit suchen etc.).
  • Denken: Ihr Kopf beschäftigt sich unaufhörlich mit Belastungen und Sie kommen nicht mehr zur Ruhe.
  • Fühlen: Sie fühlen zuwenig oder werden von Gefühlen wie Angst, Trauer etc. überflutet.
  • Körper: Sie reagieren körperlich auf Belastung, indem Sie Verdauungsprobleme, Kopfschmerzen, Herzrasen, Schlafprobleme etc. ohne klare medizinische Erklärung entwickeln.
  • Umfeld: Sie sind einsam, leben oberflächliche Beziehungen oder werden schlecht behandelt.
  • Leben: Sie leben nicht das Leben, das Sie wollen, sind unzufrieden und es gelingt Ihnen weder etwas zu ändern noch es zu akzeptieren.

Während es in den 1950ern tatsächlich eine Kontroverse zu diesem Thema gab, gilt diese Frage seit Jahrzehnten als beantwortet. Es ist unumstrittener wissenschaftlicher Konsens, dass Psychotherapie wirkt. Lambert (2013) belegt die Wirksamkeit von Psychotherapie beispielsweise mit der geballten Evidenz einer Auswertung von mehr als 500 Metaanalysen. Für viele psychische Störungen wie Angststörungen, Zwänge oder Posttraumatische Belastungsstörungen stellt Psychotherapie sogar die Methode erster Wahl dar und es existieren inzwischen für alle relevanten psychischen Störungen wissenschaftlich überprüfte psychotherapeutische Behandlungsansätze. Gerade die Verhaltenstherapie weist ein Selbstverständnis als wissenschaftsbasierter Psychotherapieansatz auf.

Literatur: Lambert, M.J. (2013) Bergin and Garfield’s Handbook of Psychotherapy and Behavior Change. 6th Edition, New York, NY: Wiley.

In Österreich diagnostizieren und behandeln diese drei Berufsgruppen psychische Erkrankungen. Es gibt dabei große Überschneidungen, aber auch Unterschiede in den Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereichen. Alle drei Berufsgruppen sind durch das jeweilige Berufsgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet.

PsychotherapeutInnen haben ihre Ausbildung gemäß dem Psychotherapiegesetz absolviert und sind für psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung zuständig. Die angewandten Methoden sind von der jeweiligen Therapierichtung abhängig. Im Zentrum steht die Behandlung von psychischen Störungen unter Einbeziehung des lebensgeschichtlichen Hintergrundes. Eine zentrale Bedeutung hat dabei das therapeutische Gespräch.

FachärztInnen für Psychiatrie sind ÄrztInnen, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen spezialisiert haben. Sie führen Diagnosegespräche, sind für die medizinische Abklärung zuständig und verschreiben gegebenenfalls Medikamente, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sie überprüfen. Gerade die jüngeren PsychiaterInnen haben häufig auch eine Psychotherapieausbildung oder zumindest einen Lehrgang für psychotherapeutische Medizin absolviert. Die Rechtsgrundlage ihrer Tätigkeit ist das ÄrztInnengesetz.

PsychologInnen haben ein Masterstudium der Psychologie abgeschlossen. Zur selbständigen Arbeit mit psychisch kranken Menschen sind nur PsychologInnen berechtigt, die die Zusatzqualifikation klinische Psychologie erworben haben. Sie befassen sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Erkrankungen und den psychischen Begleiterscheinungen körperlicher Erkrankungen sowie der Erstellung von Befunden und Gutachten mittels psychologischer Untersuchungsverfahren. Die Rechtsgrundlage ist das PsychologInnengesetz.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass PsychiaterInnen das Alleinstellungsmerkmal der Berücksichtigung körperlicher Erkrankungen und des Verschreibens von Psychopharmaka aufweisen während klinische PsychologInnen besondere Kompetenzen in der Diagnostik, Krankheitsprävention und Behandlung psychischer Aspekte körperlicher Erkrankungen aufweisen. In der Behandlung psychischer Störungen weisen alle drei Berufsgruppen vergleichbare Kompetenzen auf. Es hat sich aufgrund der Finanzierungspraxis der Sozialversicherungen eingebürgert, dass klinische PsychologInnen hauptsächlich in stationären Settings wie Psychiatrien psychologische Behandlung praktizieren, während PsychotherapeutInnen hauptsächlich in ihren eigenen Praxen aber auch in Rehaeinrichtungen tätig sind.

Idealerweise haben Sie sich auf meiner Homepage ein Bild von mir gemacht und interessieren sich für eine privat zu bezahlende Therapie mit Teilrefundierung durch die Krankenkasse. (Ich biete keine Kassenplätze.)

Am einfachsten ist es, wenn Sie mir eine Email an daniel.weigl@verhaltenstherapeut.wien schreiben und mir kurz Ihr Problem, Ihre Wünsche an die Behandlung und sonstige Fragen schildern. Ich werde dann auf Ihr Anliegen antworten und Sie gerne – wenn ich freie Plätze habe – zu einem Erstgespräch einladen.

Wenn Sie es wünschen, können Sie mich gerne auch telefonisch kontaktieren. Ich rufe zuverlässig zurück, wenn Sie mich nicht erreichen konnten.

Das Erstgespräch dient in der Psychotherapie dazu, dass wir einander kennenlernen können, dass ich den Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Behandlung bei mir erkläre und dass wir uns einen ersten Überblick über Ihre Anliegen verschaffen. Ein Erstgespräch hat bei mir daher zumeist den folgenden Ablauf:

  1. Ich stelle mich, meine Qualifikationen und meine Arbeitsweise vor. (ca. 5-10 min)
  2. Wir gehen die Rahmenbedingungen einer Behandlung bei mir sowie die gesetzlichen Aufklärungspflichten durch. (ca. 10 min)
  3. Sie geben mir einige grundlegende Daten bekannt. (Adresse etc., 3 min)
  4. Wir besprechen Ihre Anliegen an die Behandlung – was belastet Sie, was würden Sie gerne ändern, was haben Sie schon probiert, was wünschen Sie sich von mir etc. (ca. 30 min)

Vielleicht können Sie schon am Ende des Gesprächs eine Entscheidung treffen, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen wollen. Aber bitte machen Sie sich keinen Druck – es ist sogar wünschenswert, wenn Sie sich wichtige Entscheidungen gut überlegen. Sie können also auch gerne sagen, dass Sie noch einige Tage Bedenkzeit brauchen oder sich dagegen entschieden haben. Das ist vollkommen legitim!

Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch kostenpflichtig ist, mein Honorar finden Sie hier. Bitte bringen Sie den Betrag genau und in bar zum Erstgespräch mit.

Wenn Sie oder Angehörige, für die Sie unterhaltspflichtig sind, an einer psychischen Störung leiden, dann können Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung als Gesundheitsausgaben steuerlich absetzen. Das machen Sie, indem Sie diese als “außergewöhnliche Belastung” im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd anführen. Als ein wichtiger Anhaltspunkt gilt dabei: Je höher die außergewöhnlichen Belastungen (hierzu können auch zusätzlich Arztrechnungen, Medikamentenkosten etc. zählen) im Verhältnis zum Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres sind, desto eher ist eine steuerliche Absetzbarkeit der gesamten außergewöhnlichen Belastungen gegeben. Deswegen zahlt es sich aus, alle gesundheitsbezogenen Ausgaben zu sammeln. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Ich kann Ihnen keinen ausfinanzierten Kassenplatz für Psychotherapie anbieten. Es ist schwierig aber möglich einen zu finden. Für Wien sind dafür die beiden Trägervereine WGPV und VAP zuständig.

Bei in die PsychotherapeutInnenliste des BMG eingetragenen PsychotherapeutInnen, wie ich es einer bin, erhalten Sie für die Behandlung einer psychischen Störung zumindest einen teilweisen Kostenersatz. Die Höhe hängt dabei von Ihrer Krankenkasse ab, zumeist sind es jedoch mehr als € 30,- pro Einheit.

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: Erstens müssen Sie sich noch vor der zweiten Einheit einer Psychotherapie einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Sozialversicherungen wollen damit ausschließen, dass eine körperliche Erkrankung die beschwerlichen Symptome verursacht, z. B. könnte eine Schilddrüsenüberfunktion wie eine Angststörung wirken. Dazu reicht es, wenn Sie sich hausärztlicherseits diese Bestätigung unterschreiben lassen. Zweitens benötigen Sie einen Antrag auf Kostenersatz, den ich begleitend zur Anamnese für Sie erstelle, wenn Sie das wünschen. Die ärztliche Untersuchungsbestätigung und den Antrag müssen Sie dann gemeinsam persönlich oder online bis zur 10. Therapiestunde bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Komplizierter kann es sein, wenn Sie bereits einen solchen Antrag im Rahmen einer rezenten Psychotherapie gestellt haben und dann zu mir wechseln. In diesem Fall bitte ich Sie, die genauen Modalitäten mit Ihrer Krankenkasse zu klären.

Bei ausländischen Krankenkassen muss ich Sie ebenfalls bitten, sich bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten für die Kostenübernahme einer Psychotherapie in Österreich zu erkundigen.

Prinzipiell bitte ich Sie, mir so bald wie möglich Bescheid zu geben, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, damit ich meinen Arbeitstag umplanen kann. Wenn Sie zu kurzfristig – das heißt bei mir erst am Vortag oder am Tag des Termins – absagen, fällt das volle Honorar an. Das gilt unabhängig vom Absagegrund.

Ja. Ich unterliege sowohl als klinischer Psychologe als auch als Psychotherapeut einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass ich über die Inhalte unserer Zusammenarbeit und selbst die Tatsache, dass Sie bei mir in Behandlung sind, Stillschweigen bewahren muss. Ich kontaktiere Außenstehende nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin. Wenn mich jemand wegen meiner PatientInnen kontaktiert, antworte ich nur unverbindlich, dass ich allgemein keine Auskunft über PatientInnen gebe.

Die einzige gesetzliche Ausnahme zur Verschwiegenheitspflicht besteht, wenn höherwertige Rechtsgüter bedroht sind. In der Praxis bezieht sich das typischerweise auf unmittelbare Gefahr für Leib- und Leben oder eine Gefährdung des Kindeswohls. Selbst in diesen Fällen ist es jedoch meine gesetzliche Verpflichtung, wann immer möglich zuerst die Situation mit Ihnen zu besprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Erfreulicherweise sind solche Probleme in der Praxis überaus selten.

Mir ist bewusst, dass es aufgrund der katastrophalen Vernachlässigung des Versorgungsauftrags bei psychischen Störungen durch die allgemeine Krankenversicherung nicht jedem möglich ist, die Kosten für eine regelmäßige psychotherapeutische Behandlung selbst aufzubringen. Wann immer möglich empfehle ich dennoch wöchentliche Behandlungsintervalle – nur so können wir ausreichend rasch ein Verständnis Ihrer Schwierigkeiten erreichen und die anschließende Behandlung engmaschig genug gestalten, dass Sie wirklich maximal davon profitieren können. Aufgrund finanzieller oder anderer Umstände habe ich jedoch auch bereits viele PatientInnen mit zweiwöchigen Behandlungsintervallen behandelt. Das ist sicher nicht ideal aber dennoch konnten wir in vielen Fällen gute Fortschritte erzielen. Von länger auseinanderliegenden Intervallen würde ich hingegen wirklich abraten, hier ist die Psychotherapie einfach nicht mehr ausreichend präsent im Leben um tatsächlich ihre Veränderungskraft entfalten zu können.

Das betrifft ausschließlich die Behandlungsphase einer Therapie – wenn die wesentlichen Ziele bereits erreicht wurden und es darum geht, diese zu stabilisieren, werden ohnehin schrittweise immer längere Abstände zwischen den Einheiten vereinbart um die Eigenständigkeit und die Ablösung von der Therapie zu fördern.